Damit Ihre Teilnehmer die Ausbildung verkürzt absolvieren können, müssen diese die Ausbildung vertraglich um ein Jahr verkürzen können.
Nach Berufsbildungsgesetz und Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung stehen dafür folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen gem. C.2 gegeben sein:
Sollten Ihre Teilnehmer zu Beginn des Programmes das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen diese in NRW nicht zur Berufsschule – hier können wir eine entsprechenden Bescheinigung über die Leistungen im Seminar erstellen.
Gemäß Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer „eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.“ (§2 Abs. 1.1)
Für Ihre Teilnehmer reicht es somit aus, die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. den Groß- und Außenhandelskaufmann erfolgreich abzuschließen, wenn zwischen Abschlussprüfung und Fachwirte-Prüfung mindestens 12 Monate liegen.
Gemäß Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer „eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf“ (§2 Abs.1.1) und „mindestens ein Jahr Berufspraxis“ nachweist. (§2 Abs. 2.2)
Für Ihre Teilnehmer reicht es somit aus, die Ausbildung zum Industriekaufmann oder zum Groß- und Außenhandelskaufmann oder zum Kaufmann für Büromanagement erfolgreich abzuschließen, wenn zwischen Abschlussprüfung und Fachwirte-Prüfung mindestens 12 Monate liegen.
Gemäß Verordnung ist zur Prüfung zuzulassen, wer „eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf“ (§2 Abs.1.1) und „mindestens ein Jahr Berufspraxis“ nachweist. (§2 Abs. 2.1)
Für Ihre Teilnehmer reicht es somit aus, die Ausbildung zum Industriekaufmann oder zum Kaufmann im Einzelhandel oder zum Groß- und Außenhandelskaufmann oder zum Kaufmann für Büromanagement erfolgreich abzuschließen, wenn zwischen Abschlussprüfung und Fachwirte-Prüfung mindestens 12 Monate liegen.