Mo.-Fr. 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Ausbildungsbegleitung

gemeinsame Informationen

Die Auszubildenden werden neben den berufsfachspezifischen Kompetenzen in den ersten 25 Tagen auch lernen, welches Verhalten für ein erfolgreiches Arbeitsleben unabdingbar ist, wie sie sich am besten auf die Prüfungen vorbereiten und lernen. Gleichzeitig werden Ziel und Sinn der flankierenden Lernerfolgskontrollen vermittelt und die Lernenden erfahren, wie sie erfolgreich vor einer Gruppe zu verschiedenen Themen referieren können.

Die Seminarzeiten sind jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Pausenzeiten berücksichtigen auch die Anforderungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Um die Ausbildung nach 1,5 Jahren abschließen zu können, müssen Ihre Teilnehmer die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife vorweisen und in den Lernerfolgskontrollen bzw. der Berufsschule einen Notenschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 erreichen, so dass der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden kann.

Kaufmann / -frau im Einzelhandel

Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.

Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.

Die Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel sind in der Verordnung ab §19 geregelt:

Die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Im Fachwirteprogramm wird Teil 1 zum Ende des ersten Jahres, Teil 2 nach 1,5 Jahren durchgeführt.

Prüfungsbereiche von Teil 1:

  • Verkauf und Werbemaßnahmen (90 Minuten, schriftlich)
    • Werbemaßnahmen einsetzen
    • Beratungs- und Verkaufsgespräche
    • Beschwerden und Reklamationen bearbeiten
    • verkaufsrelevante Rechtsvorschriften beachten
  • Warenwirtschaft und Kalkulation (60 Minuten, schriftlich)
    • Wareneingang und Lagerung
    • Warenwirtschaftsdaten für Steuerung & Kontrolle des Warenflusses und Preiskalkulation nutzen
    • verkaufsbezogene Rechenvorgänge
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, schriftlich)
    • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen und beurteilen

Prüfungsbereiche von Teil 2:

  • Geschäftsprozesse im Einzelhandel (120 Minuten, schriftlich)
    • Einkauf
    • Sortimentsgestaltung
    • logistische Prozesse
    • Verkauf
  • Fachgespräch in Wahlqualifikation (15 Minuten Vorbereitungszeit, 20 Minuten Fachgespräch, mündlich)
    • Beratung in komplexen Situationen,
    • Beschaffung von Waren,
    • Warenbestandssteuerung,
    • kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
    • Marketingmaßnahmen,
    • Onlinehandel,
    • Mitarbeiterführung und -entwicklung,
    • Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit.

Gewichtung und Bestehensregelung:

  • 15 % Verkauf und Werbemaßnahmen
  • 10 % Warenwirtschaft und Kalkulation
  • 10 % Wirtschafts- und Sozialkunde
  • 25% Geschäftsprozesse im Einzelhandel
  • 40% Fachgespräch in Wahlqualifikation

Die Prüfung ist bestanden, wenn:

  • Gesamtergebnis aus Teil 1 & 2 mindestens ausreichend,
  • Geschäftsprozesse im Einzelhandel und Fachgespräch jeweils mindestens ausreichend.

Für Kaufleute im Einzelhandel bietet sich der geprüfte Handelsfachwirt (IHK) an.

Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.

Groß- und Außenhandelskaufmann /-frau (Fachrichtung: Großhandel)

Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.

Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel / zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel vom 14.02.2006 geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.

Für diesen Ausbildungsberuf läuft aktuell ein Neuordnungsverfahren, durch das die Ausbildung neu geregelt werden wird. Insbesondere Aspekte des eCommerce werden in der neuen Verordnung einfließen. Sobald die neue Verordnung veröffentlicht und in Kraft ist, werden wir unseren Ablauf auf die neuen Gegebenheiten anpassen – Ihre Teilnehmer lernen bei uns also immer auf dem aktuellen Stand.

Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung, zum Ende der Berufsausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel wird in folgenden Fächern absolviert:

  • Großhandelsgeschäfte (höchstens 180 Minuten, schriftlich)
    • Warenwirtschaft und Logistik im Handel
    • Planung und Durchführung der Beschaffung
    • Marketing und Vertrieb
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (höchstens 90 Minuten, schriftlich)
    • Arbeitsorganisation und Personalwirtschaft
    • Information und Kommunikationstechnik
    • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
    • Buchungsvorgänge
    • Zahlungsverkehr und Kredit
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 90 Minuten, schriftlich)
    • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
    • Berufsbildung
    • Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
  • Fallbezogenes Fachgespräch (15 Minuten Vorbereitungszeit, höchstens 30 Minuten Fachgespräch)
    • Wareneinkauf,
    • Marketing,
    • Verkauf und Kundenberatung.

 

Bestehensregelung:

  • Gesamtergebnis mindestens ausreichend
  • schriftlich höchstens einmal mangelhaft
  • Fachgespräch mindestens ausreichend

Für Groß- und Außenhandelskaufleute bietet sich der geprüfte Handelsfachwirt (IHK) an.

Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.

Industriekaufmann / -frau

Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.

Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau vom 23.07.2002 geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.

Die Abschlussprüfungen zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau sind in der Verordnung ab §9 geregelt:

Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen, zum Ende der Berufsausbildung ist eine Abschlussprüfung durchzuführen.
Im Rahmen des Fachwirteprogramms werden Ihre Teilnehmer Ihre Zwischenprüfung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres absolvieren,
die Abschlussprüfung wird nach 1,5 Jahre abgelegt.

Prüfungsbereiche:

  • Geschäftsprozesse (höchstens 180 Minuten, schriftlich)
    • Marketing und Absatz
    • Beschaffung und Bevorratung
    • Personal
    • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (höchstens 90 Minuten, schriftlich)
    • Leistungsabrechnung
    • Controlling
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Geld- und Wertströme analysieren und bewerten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten)
    • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
  • Einsatzgebiet (Präsentation zwischen 10 und 15 Minuten, Gesamtdauer inkl. Fachgespräch bis zu 30 Minuten)
    • Marketing und Absatz
    • Beschaffung und Bevorratung
    • Personalwirtschaft
    • Leistungserstellung
    • Andere Aufgaben

Gewichtung und Bestehensregelung:

  • 40 % Geschäftsprozesse
  • 20 % Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • 10 % Wirtschafts- und Sozialkunde
  • 30% Einsatzgebiet

Die Prüfung ist bestanden, wenn:

  • Gesamtergebnis mindestens ausreichend,
  • Geschäftsprozesse, Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichend,
  • höchstens ein anderer Prüfungsteil mangelhaft.

Für Industriekaufleute bietet sich der geprüfte Industriefachwirt (IHK) an.

Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.

Kaufmann / -frau für Büromanagement

Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.

Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Bei uns können Sie unter folgenden Wahlqualifikationen entscheiden:

  • Auftragssteuerung und – koordination
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Einkauf und Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Personalwirtschaft

Sämtliche Wahlqualifikationen werden in den 25 Tagen bearbeitet und überprüft.

Gemäß Verordnung wird die Abschlussprüfung als Gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen durchgeführt.

Teil 1 soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 zum Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
Im Rahmen des Fachwirteprogrammes wird Teil 1 zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, Teil 2 nach 1,5 Jahren durchgeführt.

Prüfung Teil 1:

informationstechnisches Büromanagement (120 Minuten, schriftlich und computergestützt)

  • Büro- und Beschaffungsprozess mit
  • Textverarbeitungsprogramm
  • Tabellenkalkulationsprogramm

Prüfung Teil 2:

  • Kundenbeziehungen (150 Minuten, schriftlich)
    • Auftragsabwicklung
    • personalbezogene Aufgaben
    • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Fachaufgabe in der Wahlqualifikation entweder
    • Report, Präsentation und Fachgespräch (20 Minuten für Präsentation und Fachgespräch) oder
    • Fachaufgabe, Präsentation und Fachgespräch (20 Minuten Vorbereitung, 20 Minuten für Präsentation und Fachgespräch)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, schriftlich)
    • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen und beurteilen

Gewichtung und Bestehensregelung:

  • 25% informationstechnisches Büromanagement
  • 30% Kundenbeziehungen
  • 35% Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
  • 10% Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • Gesamtergebnis mindestens ausreichend,
  • Teil 2 mindestens ausreichend,
  • mindestens zwei Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend,
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend.

Für Kaufleute für Büromanagement bietet sich der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) an.

Je nach Betrieb kann auch der geprüfte Industriefachwirt (IHK) absolviert werden.