Die Auszubildenden werden neben den berufsfachspezifischen Kompetenzen in den ersten 25 Tagen auch lernen, welches Verhalten für ein erfolgreiches Arbeitsleben unabdingbar ist, wie sie sich am besten auf die Prüfungen vorbereiten und lernen. Gleichzeitig werden Ziel und Sinn der flankierenden Lernerfolgskontrollen vermittelt und die Lernenden erfahren, wie sie erfolgreich vor einer Gruppe zu verschiedenen Themen referieren können.
Die Seminarzeiten sind jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Pausenzeiten berücksichtigen auch die Anforderungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Um die Ausbildung nach 1,5 Jahren abschließen zu können, müssen Ihre Teilnehmer die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife vorweisen und in den Lernerfolgskontrollen bzw. der Berufsschule einen Notenschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 erreichen, so dass der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden kann.
Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.
Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.
Die Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Einzelhandel sind in der Verordnung ab §19 geregelt:
Die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Im Fachwirteprogramm wird Teil 1 zum Ende des ersten Jahres, Teil 2 nach 1,5 Jahren durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
Für Kaufleute im Einzelhandel bietet sich der geprüfte Handelsfachwirt (IHK) an.
Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.
Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.
Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel / zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel vom 14.02.2006 geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.
Für diesen Ausbildungsberuf läuft aktuell ein Neuordnungsverfahren, durch das die Ausbildung neu geregelt werden wird. Insbesondere Aspekte des eCommerce werden in der neuen Verordnung einfließen. Sobald die neue Verordnung veröffentlicht und in Kraft ist, werden wir unseren Ablauf auf die neuen Gegebenheiten anpassen – Ihre Teilnehmer lernen bei uns also immer auf dem aktuellen Stand.
Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung, zum Ende der Berufsausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.
Für Groß- und Außenhandelskaufleute bietet sich der geprüfte Handelsfachwirt (IHK) an.
Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.
Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.
Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau vom 23.07.2002 geregelt. In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.
Die Abschlussprüfungen zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau sind in der Verordnung ab §9 geregelt:
Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen, zum Ende der Berufsausbildung ist eine Abschlussprüfung durchzuführen.
Im Rahmen des Fachwirteprogramms werden Ihre Teilnehmer Ihre Zwischenprüfung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres absolvieren,
die Abschlussprüfung wird nach 1,5 Jahre abgelegt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
Für Industriekaufleute bietet sich der geprüfte Industriefachwirt (IHK) an.
Zusätzlich kann auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) absolviert werden.
Die Teilnehmer bearbeiten im Seminar die einzelnen Fächer geschlossen nach den Vorgaben der Verordnung. So können bereits früh die Inhalte wiederholt und vertieft werden. Flankierend werden die Auszubildenden Kurzvorträge vor der Gruppe halten und so Ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern.
Details zum Ablauf senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 11.12.2013 geregelt. Diese wurde durch die Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11.12.2013 sowie die Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen im Bereich Büromanagement vom 16.06.2014 angepasst.
In unserem Seminar berücksichtigen wir neben der bundeseinheitlichen Verordnung auch die Erfahrungen aus den Prüfungen der letzten Jahre.
Bei uns können Sie unter folgenden Wahlqualifikationen entscheiden:
Sämtliche Wahlqualifikationen werden in den 25 Tagen bearbeitet und überprüft.
Gemäß Verordnung wird die Abschlussprüfung als Gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen durchgeführt.
Teil 1 soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 zum Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
Im Rahmen des Fachwirteprogrammes wird Teil 1 zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, Teil 2 nach 1,5 Jahren durchgeführt.
informationstechnisches Büromanagement (120 Minuten, schriftlich und computergestützt)
Die Prüfung ist bestanden, wenn
Für Kaufleute für Büromanagement bietet sich der geprüfte Wirtschaftsfachwirt (IHK) an.
Je nach Betrieb kann auch der geprüfte Industriefachwirt (IHK) absolviert werden.